FAQ

Häufige Fragen

  • Darf mein Kind die Kinderarztpraxis nach der Behandlung allein verlassen?

    Grundsätzlich dürfen wir (minderjährige) Patienten nicht allein gehen lassen. Wenn eine entsprechende schriftliche Zustimmung der Eltern vorliegt, ist dies jedoch möglich. 


    Muster-Erklärung im Download-Bereich

  • eRezept - was hat sich geändert?

    Wir haben die Rezepte auf das eRezept umgestellt. Was hat sich geändert?


    Beim rosafarbenen „Standard“-Rezept stehen nun zwei Möglichkeiten zur Auswahl:


    Ein Papier-eRezept kann weiterhin ausgestellt werden. Lediglich hat sich das Layout geändert und enthält nun QR-Codes. Es kann wie gewohnt in einer Apotheke eingelöst werden.


    Alternativ kann das eRezept papierlos an die eRezept-App übermittelt werden (App und Freischaltung durch die Krankenkasse vorausgesetzt). Der QR-Code kann dann aus der App in der Apotheke vorgezeigt oder eine Online-Bestellung veranlasst werden.


    Weitere Infos unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de


    Für Privatrezepte (blau) und nicht-verschreibungspflichtige Medikamente (grünes Rezept) ändert sich nichts.

  • Ich benötige eine Bescheinigung für Kindergarten, Schule usw. Was ist zu beachten?

    Bescheinigungen für Kindergarten, Schule, Sport usw. werden nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und sind grundsätzlich von den Patienten / Eltern zu tragen.


    Bundesärztekammer >> Attest ausstellen – wer bezahlt?

  • Ich habe eine E-Mail mit einem verschlüsselten Anhang erhalten. Wie lautet meine PIN?

    Aus unserem Praxisverwaltungssystem können wir Ihnen Dokumente - abhängig von Ihren Datenschutz-Freigaben - übermitteln. Diese werden i.d.R. als verschlüsselte PDF verschickt. 

    Der PIN wird standardmäßig als 8stellige Zahl aus den Patientendaten generiert und kann in der Praxis auf Wunsch geändert werden.

  • Ich möchte in die Kinderarztpraxis Dr. Streckert und Stellmacher kommen/wechseln. Wie ist dies möglich?

    Bitte melden Sie sich dazu telefonisch beim Praxis-Team und klären Ihr individuelles Anliegen.


    Auf Grund der hohen Auslastung müssen wir die Aufnahme neuer Patienten limitieren. 

    Dabei kommen mehrere Faktoren, wie z.B. der örtliche Versorgungsauftrag, Geschwisterkinder im Patientenstamm usw. zum tragen.

  • Warum kann ich keine Termine im Online-Terminkalender buchen?

    Die Terminbuchung im Online-Terminkalender können nur von Bestandspatienten genutzt werden. Dabei muss die E-Mail-Adresse verwendet werden, die in den Patientendaten hinterlegt ist. Zudem sind die Online-Termine pro Patient & Quartal begrenzt. 


    Möglicherweise ist kurzfristig auch kein passender Termin verfügbar.

  • Was passiert, wenn ich meine Krankenkassenkarte (gKV) vergessen habe?

    Wenn Sie die Krankenkassenkarte der gesetzlichen Krankenversicherung vergessen haben, bieten wir folgende Lösung an:


    Sie versichern uns, dass die vorhandenen Angaben zum Versicherungsstatus im Patientenstamm weiterhin richtig sind.

    Sie reichen die Karte binnen fünf Tagen nach. 


    Sollte die Karte nicht innerhalb dieser Frist eingereicht werden, wird eine Privatabrechung gemäß GOÄ gestellt. Diese haben Sie selbst zu zahlen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Rückerstattung der Privatabrechnung mit ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu regeln (soweit dies möglich ist).


    Darüber geben Sie uns Ihr schriftliches Einverständnis.


    Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Einreichung der Versichertenkarte den Privatabrechungs-Prozess nicht abbrechen kann, wenn dieser bereits dem Abrechungs-Dienstleister übermittelt wurde!

GOÄ

gKV

pKV

Gebührebordnung für Ärzte

Gesätzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

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