Über einen Pseudo-Termin im Onlineterminkalender können Sie ein Folgerezept oder eine Folgeverordnung anfragen.
Wir bearbeiten diese Anfragen zeitnah in den Praxisöffnungszeiten. Sie müssen nicht zur angegebenen Zeit in der Praxis erscheinen.
Wenn die Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits vorgelegt wurde, so kann ein eRezept auch ohne den Weg in die Praxis ausgestellt werden.
Wir können nicht pauschal Rezepte oder Verordnungen erstellen, so dass sich dieser Service nur auf Folgerezepte und -verordnungen beschränkt. Für die erste Rezeptierung oder Verordnung ist eine Vorstellung in der Praxis erforderlich!