Rezepte und Verordnungen

 Folge-Rezepte und -Verordnungen

 Folgerezepte und -verordnungen können über den Terminkalender angefragt werden. 
Rezept- und Verordnung bestellen

Wenn Sie Ihre gKV-Versichertenkarte im aktuellen Quartal bereits vorgelegt haben, ist die Ausstellung eines eRezeptes sogar ohne Weg in die Praxis möglich.

 Hinweise

Über einen Pseudo-Termin im Onlineterminkalender können Sie ein Folgerezept oder eine Folgeverordnung anfragen. 
Wir bearbeiten diese Anfragen zeitnah in den Praxisöffnungszeiten. Sie müssen nicht zur angegebenen Zeit in der Praxis erscheinen.

Wenn die Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits vorgelegt wurde, so kann ein eRezept auch ohne den Weg in die Praxis ausgestellt werden.

Wir können nicht pauschal Rezepte oder Verordnungen erstellen, so dass sich dieser Service nur auf Folgerezepte und -verordnungen beschränkt. Für die erste Rezeptierung oder Verordnung ist eine Vorstellung in der Praxis erforderlich! 
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